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Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop § 1 Allgemeines

(1) Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge, Lie­fe­run­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen der Cars­ten & Sei­del GbR — hubus, Schef­fel­str. 29, 10367 Ber­lin (nach­ste­hend: „Ver­käu­fe­rin“), betref­fend den Online­shop https://hubus-berlin.de/ und alle zur Domain gehö­ren­den Sub-Domains. Abwei­chen­de Vor­schrif­ten der Kun­den gel­ten nicht, es sei denn, die Ver­käu­fe­rin hat dies schrift­lich bestä­tigt. Indi­vi­du­el­le Abre­den zwi­schen der Ver­käu­fe­rin und den Kun­den haben stets Vorrang.

(2) Die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Ver­käu­fe­rin und den Kun­den unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird. Die Gel­tung von UN Kauf­recht ist ausgeschlossen.

(3) Die Ver­trags­spra­che ist deutsch.

(4) Gerichts­stand ist Ber­lin, soweit der Kun­de Kauf­mann ist oder eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen. Das­sel­be gilt, wenn ein Kun­de kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat oder der Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt sind.

(5) Wir lie­fern in fol­gen­de Län­der: Deutschland. 

(6) Kun­den haben die Mög­lich­keit eine alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung zu nut­zen. Der fol­gen­de Link der EU-Kom­mis­si­on (auch OS-Platt­form genannt) ent­hält Infor­ma­tio­nen über die Online-Streit­schlich­tung und dient als zen­tra­le Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten, die aus Online-Kauf­ver­trä­gen erwach­sen: ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Die Ver­käu­fe­rin bie­tet den Kun­den im Online­shop https://hubus-berlin.de/shop neue Waren, vor allem Kom­post­mö­bel, Sitz­kis­sen, Kom­post­zu­be­hör, Kom­post­wür­mer und Gut­schei­ne zum Kauf an.

(2) Beim Ein­kauf im Online-Shop kommt ein Kauf­ver­trag durch die Annah­me der Bestel­lung des Kun­den durch die Ver­käu­fe­rin zustan­de. Preis­aus­zeich­nun­gen im Online-Shop stel­len kein Ange­bot im Rechts­sin­ne dar. Der Ein­gang und die Annah­me der Bestel­lung wer­den dem Kun­den per E‑Mail bestä­tigt. Der Kun­de hat außer­dem die Mög­lich­keit, tele­fo­nisch oder per E‑Mail, Fax oder Brief bei der Ver­käu­fe­rin wegen eines bestimm­ten Arti­kels anzu­fra­gen. Nach Erhalt einer sol­chen Anfra­ge unter­brei­tet die Ver­käu­fe­rin dem Kun­den ein ent­spre­chen­des Ange­bot per E‑Mail, Brief oder Fax. Ein Ver­trag kommt erst dann zustan­de, wenn der Kun­de die­ses Ange­bot annimmt.

(3) Der Ver­trags­text wird gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung von des­sen Bestel­lung in Text­form (z.B. E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Zugäng­lich­ma­chung des Ver­trags­tex­tes durch die Ver­käu­fe­rin erfolgt nicht. 

§ 3 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Bei Bestel­lun­gen über den Online­shop gel­ten die dort ange­ge­be­nen Prei­se. Sämt­li­che Prei­se beinhal­ten die gesetz­li­che Umsatzsteuer. 

(2) Die Prei­se ver­ste­hen sich zzgl. Ver­sand- und Ver­pa­ckungs­kos­ten, die dem Kun­den vor Abga­be der Bestel­lung bekannt gege­ben wer­den. Die Höhe der Ver­sand­kos­ten hängt vom Gewicht und den Abma­ßen der Ware ab sowie vom gewünsch­ten Ziel. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen sind unter https://hubus-berlin.de/versanddetails/ einzusehen. 

(3) Die Belie­fe­rung der Kun­den durch die Ver­käu­fe­rin erfolgt nach Wunsch des Kun­den gegen fol­gen­de Zah­lungs­me­tho­den: Vor­kas­se (per Über­wei­sung), Kre­dit­kar­te, SEPA Basis­last­schrift, Pay­pal, Sofortüberweisung/Klarna. Wählt der Kun­de Vor­kas­se per Über­wei­sung, so ist die Zah­lung sofort nach Ver­trags­schluss fällig.

(4) Kommt ein Kun­de mit sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen in Ver­zug, so kann die Ver­käu­fe­rin Scha­dens­er­satz nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ver­lan­gen und / oder vom Ver­trag zurücktreten.

(5) Die Ver­käu­fe­rin stellt dem Kun­den stets eine Rech­nung aus, die ihm bei Lie­fe­rung der Ware aus­ge­hän­digt wird oder sonst in Text­form zugeht.

 

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die bestell­ten Waren wer­den, sofern ver­trag­lich nicht abwei­chend ver­ein­bart, an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Adres­se gelie­fert. Bei der Abwick­lung der Trans­ak­ti­on ist die in der Bestell­ab­wick­lung der Ver­käu­fe­rin ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift maß­geb­lich. Die Lie­fe­rung erfolgt aus dem Lager der Verkäuferin.

(2) Die Ver­füg­bar­keit der ein­zel­nen Waren ist in den Arti­kel­be­schrei­bun­gen ange­ge­ben. Am Lager vor­han­de­ne Ware ver­sen­det die Ver­käu­fe­rin, sofern nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart, inner­halb von 21 Werk­ta­gen nach Anwei­sung der Zah­lung (bei Vor­kas­se durch Über­wei­sung: inner­halb von 21 Werk­ta­gen nach Zah­lungs­ein­gang). Ist bei einem Ver­kauf über den Online-Shop die Ware als nicht vor­rä­tig gekenn­zeich­net, so bemüht sich die Ver­käu­fe­rin um eine schnellst­mög­li­che Lie­fe­rung. Anga­ben der Ver­käu­fe­rin zur Lie­fer­frist sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­nahms­wei­se der Lie­fer­ter­min von der Ver­käu­fe­rin ver­bind­lich zuge­sagt wurde. 

(3) Die Ver­käu­fe­rin behält sich vor, eine Teil­lie­fe­rung vor­zu­neh­men, sofern dies für eine zügi­ge Abwick­lung vor­teil­haft erscheint und die Teil­lie­fe­rung für den Kun­den nicht aus­nahms­wei­se unzu­mut­bar ist. Durch Teil­lie­fe­run­gen ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten wer­den dem Kun­den nicht in Rech­nung gestellt. 

(4) Sen­det das Trans­port­un­ter­neh­men die ver­sand­te Ware an die Ver­käu­fe­rin zurück, da eine Zustel­lung beim Kun­den nicht mög­lich war, trägt der Kun­de die Kos­ten für den erfolg­lo­sen Ver­sand. Dies gilt nicht, wenn der Kun­de den Umstand, der zur Unmög­lich­keit der Zustel­lung geführt hat, nicht zu ver­tre­ten hat oder wenn er vor­über­ge­hend an der Annah­me der ange­bo­te­nen Leis­tung ver­hin­dert war, es sei denn, dass die Ver­käu­fe­rin ihm die Leis­tung eine ange­mes­se­ne Zeit vor­her ange­kün­digt hat­te. Fer­ner gilt dies im Hin­blick auf die Kos­ten für die Hin­sen­dung nicht, wenn der Kun­de sein Wider­rufs­recht wirk­sam aus­übt. Für die Rück­sen­de­kos­ten gilt bei wirk­sa­mer Aus­übung des Wider­rufs­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­be­leh­rung der Ver­käu­fe­rin hier­zu getrof­fe­ne Regelung.

(5) Bei Selbst­ab­ho­lung infor­miert die Ver­käu­fe­rin den Kun­den zunächst per E‑Mail dar­über, dass die von ihm bestell­te Ware zur Abho­lung bereit steht. Nach Erhalt die­ser E‑Mail kann der Kun­de die Ware nach Abspra­che mit der Ver­käu­fe­rin am Lager der Ver­käu­fe­rin abho­len. In die­sem Fall wer­den kei­ne Ver­sand­kos­ten berechnet.

(6) Gut­schei­ne wer­den dem Kun­den wie folgt überlassen: 

  • per E‑Mail
  • Pos­ta­lisch
(7) Die Ver­käu­fe­rin behält sich vor, sich von der Ver­pflich­tung zur Erfül­lung des Ver­tra­ges zu lösen, wenn die Ware durch einen Lie­fe­ran­ten zum Tag der Aus­lie­fe­rung anzu­lie­fern ist und die Anlie­fe­rung ganz oder teil­wei­se unter­bleibt. Die­ser Selbst­be­lie­fe­rungs­vor­be­halt gilt nur dann, wenn die Ver­käu­fe­rin das Aus­blei­ben der Anlie­fe­rung nicht zu ver­tre­ten hat. Die Ver­käu­fe­rin hat das Aus­blei­ben der Leis­tung nicht zu ver­tre­ten, soweit recht­zei­tig mit dem Zulie­fe­rer ein sog. kon­gru­en­tes Deckungs­ge­schäft zur Erfül­lung der Ver­trags­pflich­ten abge­schlos­sen wur­de. Wird die Ware nicht gelie­fert, wird die Ver­käu­fe­rin den Kun­den unver­züg­lich über die­sen Umstand infor­mie­ren und einen bereits gezahl­ten Kauf­preis sowie Ver­sand­kos­ten erstat­ten. Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Ware geht mit der Über­ga­be auf den Kun­den über. Ist der Kun­de Unter­neh­mer, so geht beim Ver­sen­dungs­kauf die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Ware sowie die Ver­zö­ge­rungs­ge­fahr bereits mit Aus­lie­fe­rung der Ware an den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder die sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­te Per­son über. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur Erfül­lung aller For­de­run­gen aus dem Ver­trag im Eigen­tum der Ver­käu­fe­rin; im Fall, dass der Kun­de eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts, ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder ein Unter­neh­mer in Aus­übung sei­ner gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit ist, auch dar­über hin­aus aus der lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung bis zum Aus­gleich aller For­de­run­gen, die der Ver­käu­fe­rin im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag zustehen. 

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Zur Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ist der Kun­de nur inso­weit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht. 

§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel

(1) Soweit Män­gel vor­lie­gen, ste­hen dem Kun­den nach Maß­ga­be der fol­gen­den Bestim­mun­gen die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te zu. Sind an dem Ver­trag nur Kauf­leu­te betei­ligt, so gel­ten ergän­zend die §§ 377 ff. HGB (2) Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ße Hand­lun­gen des Kun­den bei Auf­stel­lung, Anschluss, Bedie­nung oder Lage­rung der Ware her­vor­ge­ru­fen wer­den, begrün­den kei­nen Gewähr­leis­tungs­an­spruch gegen die Ver­käu­fe­rin. Hin­wei­se zur ord­nungs­ge­mä­ßen Behand­lung kann der Kun­de den Her­stel­ler­be­schrei­bun­gen entnehmen.  (3) Män­gel sind vom Kun­den inner­halb einer Gewähr­leis­tungs­frist von zwei Jah­ren bei neu­en Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauch­ten Sachen gegen­über der Ver­käu­fe­rin zu rügen. Ist der Kun­de Unter­neh­mer, so beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist bei neu­en Sachen ein Jahr. Bei gebrauch­ten Sachen ist die Gewähr­leis­tung gegen­über Unter­neh­mern aus­ge­schlos­sen. Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht, soweit die Ver­käu­fe­rin einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Ware über­nom­men hat, und nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den, die auf Ersatz eines Kör­per- oder Gesund­heits­scha­dens wegen eines von der Ver­käu­fe­rin zu ver­tre­ten­den Man­gels gerich­tet oder die auf vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den der Ver­käu­fe­rin oder ihrer Erfül­lungs­ge­hil­fen gestützt sind.  (4) Lie­gen Män­gel vor und wur­den die­se recht­zei­tig gel­tend gemacht, ist der Ver­käu­fer zur Nach­er­fül­lung berech­tigt. Schlägt die Nach­er­fül­lung fehl, ist der Kun­de berech­tigt, den Kauf­preis zu min­dern oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Bestimmungen. 

§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden

Wer­den Waren mit offen­sicht­li­chen Schä­den an der Ver­pa­ckung oder am Inhalt ange­lie­fert, so soll der Kun­de dies unbe­scha­det sei­ner Gewähr­leis­tungs­rech­te (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst rekla­mie­ren und unver­züg­lich durch eine E‑Mail oder auf sons­ti­ge Wei­se (Fax/Post) mit der Ver­käu­fe­rin Kon­takt auf­neh­men, damit die­ser etwa­ige Rech­te gegen­über dem Spediteur/ Fracht­dienst wah­ren kann.  

§ 9 Einlösung von Aktionsgutscheinen 

(1) Gut­schei­ne, die von der Ver­käu­f­ein im Rah­men von Wer­be­ak­tio­nen mit einer bestimm­ten Gül­tig­keits­dau­er unent­gelt­lich aus­ge­ge­ben wer­den und die vom Kun­den nicht käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend „Akti­ons­gut­schei­ne“), kön­nen nur im Online-Shop der Ver­käu­fe­rin und nur im ange­ge­be­nen Zeit­raum ein­ge­löst werden.

(2) Ein­zel­ne Pro­duk­te kön­nen von der Gut­schein­ak­ti­on aus­ge­schlos­sen sein, sofern sich eine ent­spre­chen­de Ein­schrän­kung aus dem Inhalt des Akti­ons­gut­scheins ergibt.

(3) Akti­ons­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

(4) Bei einer Bestel­lung kön­nen auch meh­re­re Akti­ons­gut­schei­ne ein­ge­löst werden.

(5) Der Waren­wert muss min­des­tens dem Betrag des Akti­ons­gut­scheins ent­spre­chen. Etwa­iges Rest­gut­ha­ben wird von der Ver­käu­fe­rin nicht erstattet.

(6) Reicht der Wert des Akti­ons­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen von der Ver­käu­fe­rin ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

(7) Das Gut­ha­ben eines Akti­ons­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

(8) Der Akti­ons­gut­schein wird nicht erstat­tet, wenn der Kun­de die mit dem Akti­ons­gut­schein ganz oder teil­wei­se bezahl­te Ware im Rah­men sei­nes gesetz­li­chen Wider­rufs­rechts zurückgibt.

(9) Der Akti­ons­gut­schein ist nur für die Ver­wen­dung durch die auf ihm benann­te Per­son bestimmt. Eine Über­tra­gung des Akti­ons­gut­scheins auf Drit­te ist aus­ge­schlos­sen. Die Ver­käu­fe­rin ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, die mate­ri­el­le Anspruchs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Gut­schein­in­ha­bers zu prüfen.

§ 10 Einlösung von Geschenkgutscheinen

(1) Gut­schei­ne, die über den Online-Shop der Ver­käu­fe­rin käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend „Geschenk­gut­schei­ne“), kön­nen nur im Online-Shop der Ver­käu­fe­rin ein­ge­löst wer­den inso­fern sich aus dem Gut­schein nichts ande­res ergibt.

(2) Geschenk­gut­schei­ne und Rest­gut­ha­ben von Geschenk­gut­schei­nen sind bis zum Ende des drit­ten Jah­res nach dem Jahr des Gut­schein­kaufs ein­lös­bar. Rest­gut­ha­ben wer­den dem Kun­den bis zum Ablauf­da­tum gutgeschrieben.

(3) Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

(4) Bei einer Bestel­lung kön­nen auch meh­re­re Geschenk­gut­schei­ne ein­ge­löst werden.

(5) Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von wei­te­ren Geschenk­gut­schei­nen ver­wen­det werden.

(6) Reicht der Wert des Geschenk­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen von der Ver­käu­fe­rin ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

(7) Das Gut­ha­ben eines Geschenk­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

(8) Der Geschenk­gut­schein ist nur für die Ver­wen­dung durch die auf ihm benann­te Per­son bestimmt. Eine Über­tra­gung des Geschenk­gut­scheins auf Drit­te ist aus­ge­schlos­sen. Die Ver­käu­fe­rin ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, die mate­ri­el­le Anspruchs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Gut­schein­in­ha­bers zu prüfen.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Außer­halb der Haf­tung für Sach- und Rechts­män­gel haf­tet die Ver­käu­fe­rin unbe­schränkt, soweit die Scha­dens­ur­sa­che auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht. Sie haf­tet auch für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung von wesent­li­chen Pflich­ten (Pflich­ten, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det) sowie für die Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten (Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut), jedoch jeweils nur für den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung ande­rer als der vor­ste­hen­den Pflich­ten haf­tet die Ver­käu­fe­rin nicht. 

(2) Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen des vor­ste­hen­den Absat­zes gel­ten nicht bei der Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit, für einen Man­gel nach Über­nah­me einer Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Pro­duk­tes und bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln. Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt unberührt. 

(3) Ist die Haf­tung der Ver­käu­fe­rin aus­ge­schlos­sen oder beschränkt, so gilt dies eben­falls für die per­sön­li­che Haf­tung ihrer Ange­stell­ten, Ver­tre­ter und Erfüllungsgehilfen. 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr fin­dest. Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.

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